1 Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen: Alle unsere Patienten haben das Recht, alle unsere Behandlungen und Dienstleistungen ohne Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Religion, Sprache, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung und sozialer Merkmale in Anspruch zu nehmen.
2. das Recht auf Information: Unsere Patienten und ihre Angehörigen haben das Recht auf Einsicht in ihre Krankenakten und auf Informationen über die Diagnose, die Behandlung und den Behandlungsverlauf, wie es das Gesetz vorsieht.
3. das Recht auf Einwilligung: Die Patienten und ihre Angehörigen haben das Recht, Informationen über die Diagnose der Krankheit, die bestehenden Behandlungsmöglichkeiten und die Erfolgsaussichten, die Kosten der Behandlung und mögliche Komplikationen zu erhalten und an der Entscheidung mitzuwirken, mit Ausnahme der medizinischen und rechtlichen Verpflichtungen. Es wird auch davon ausgegangen, dass sie in die Routineverfahren, die im Rahmen der Genehmigung durchgeführt werden, eingewilligt haben.
Bei lebensbedrohlichen Notfalleingriffen ist keine Einwilligung erforderlich.
4) Recht auf freie Wahl: Patienten und ihre Angehörigen haben das Recht, über ihren Gesundheitszustand informiert, aufgeklärt und konsultiert zu werden, sowie über Personen und Organisationen, von denen sie Hilfe erhalten können, zu erkennen, zu informieren und zu wählen.
5) Recht auf Privatsphäre: Unsere Patienten haben das Recht, dass ihre medizinischen Informationen auch nach ihrem Tod vertraulich behandelt werden. Diese Informationen werden mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder der Erben oder im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen an die zuständigen Behörden weitergegeben.
6 Recht auf Beschwerde: Unsere Patienten und ihre Angehörigen haben das Recht, eine Beschwerde über die erhaltene medizinische Behandlung einzureichen und eine Antwort zu verlangen.
Gemäß der vom Gesundheitsministerium mitgeteilten Verordnung über Patientenrechte buraya tıklayarak Sie erreichen können.